Rechtsgebiete
Strafverteidigung – Fachanwalt für Strafrecht
Es besteht ein grundsätzliches Ungleichgewicht zwischen den staatlichen Strafverfolgungsorganen und dem einzelnen Beschuldigten. Ich kämpfe als Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite, um Waffengleichheit zu schaffen.
Strafverteidigung bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen, in denen ein versierter Strafverteidiger für Ihre Interessen eintreten kann. In den verschiedenen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren mit Hauptverhandlung oder ohne Verhandlung im Rahmen eines Strafbefehls), aber auch in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision) verteidige ich Sie in ganz Bayern als Strafverteidiger, mit einer auf Ihre speziellen Bedürfnisse und an Ihre konkrete Lebenssituation angepassten Verteidigungsstrategie, welche in einem gemeinsamen Gespräch erarbeitet wird.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht beachte ich immer die persönliche Situation des Mandanten und bewahre ihn so auch vor den einschneidenden Nebenfolgen von strafrechtlichen Verurteilungen (insbesondere bei Inhabern einer Fahrerlaubnis, Jägern, Beamten, Soldaten usw.).
Tätigkeitsfelder im Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, usw.)
- Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, usw.)
- Jugendstrafrecht (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe von Betäubungsmitteln, usw.)
- Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornographie)
- Untersuchungshaft, Haftbefehl
- Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren („Blitzer“, Fahrverbot)
- und vieles mehr
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen, welche erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt wird. Eine in die Tiefe gehende Auseinandersetzung mit der Materie des Strafrechts und des Strafprozessrechts, sowie ständige Fortbildungen sind deswegen für mich selbstverständliche Grundlage meiner Tätigkeit für Sie.
Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle
Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung sowie der tatsächlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen. Ich nehme Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung auf und sorge dafür, dass Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen. Täglich ergehen neue Urteile im Verkehrsrecht und die Versicherer sind Ihnen weit voraus. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder von der gegnerischen Versicherung übervorteilt werden. Beauftragen Sie mich mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles, noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen.
Info: Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet meine Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. In einem solchen Fall entstehen für Sie durch meine Tätigkeit also keine zusätzlichen Kosten. Nehmen Sie daher selbst bei einfach gelagerten Auffahrunfällen stets mit mir Kontakt auf.
Bußgeldverfahren
Sie wurden mit zu hoher Geschwindigkeit oder zu niedrigem Abstand "geblitzt" und haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldescheid erhalten? Kein Problem, ich verteidige auch in Bußgeldverfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Nehmen Sie schnellstmöglich mit mir Kontakt auf und machen Sie einstweilen keine Angaben.
Tipp: Sehr viele Rechtsschutzversicherungen beinhalten einen Verkehrsrechtsschutz, der Verkehrsunfälle und Bußgeldverfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr vollständig abdeckt. Das bedeutet, dass ich mich mit der Rechtsschutzversicherung auseinandersetze, die Frage der Deckung kläre und für Sie keine Kosten durch meine Mandatierung entstehen.
Das Deliktsrecht kann als zivilrechtliche Kehrseite des Strafrechts bezeichnet werden. Was im Strafrecht für den Täter unter Strafandrohung gestellt ist, löst im Zivilrecht vielfach Schadensersatzansprüche oder auch Schmerzensgeldansprüche aus.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg und ganz Bayern
Engagierte und kompetente Mandantenbetreuung vom ersten Gespräch bis zur letzten Instanz.
Als Fachanwalt für Strafrecht liegen meine Kernkompetenzen auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts und des Verkehrsrechts (Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Verkehrsunfälle). Darüber hinaus vertrete ich Sie in Angelegenheiten zur Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen (insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten oder Arzthaftungsfällen).
Ich bin dabei überregional tätig, so dass es keine Rolle für mich spielt, wo Sie wohnen oder bei welcher Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Sie anhängig ist. Rufen Sie einfach in der Kanzlei an. Im Rahmen eines kurzen kostenlosen Telefonats kann ich vorab Ihre dringendsten Fragen beantworten und es kann ein Besprechungstermin vereinbart werden, in dem die konkrete weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.
ACHTUNG: Setzen Sie sich im Falle einer Verhaftung oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung schnellstmöglich mit mir in Verbindung und verweigern Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Aussage!!!
Philosophie
Als selbstständiger Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg bedeutet Mandantenvertretung für mich mehr als nur Kampf ums Recht. Es bedeutet in alle Bereiche unserer Gesellschaft einzutauchen und die für den Laien trockenen und unverständlichen Gesetzestexte mit Leben zu erfüllen.
Kein Fall ist wie der andere. Und einfache Fälle gibt es nicht. So ist der Beruf des Rechtsanwalts jeden Tag aufs Neue eine Herausforderung. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Herausforderung anzunehmen, um jedem Mandanten die optimale, auf sein Leben zugeschnittene, Rechtsberatung und rechtliche Vertretung vor Gericht anbieten zu können.
Deswegen ist ein Grundkonzept meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, eine Rechtsberatung anzubieten, bei der Sie als mündiger Mandant im Mittelpunkt stehen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Christian Reiser
Persönliches
- Geboren 1985 in Regensburg
- Abitur 2005 am Goethe-Gymnasium Regensburg
- Studium der Rechtswissenschaften 2005 bis 2011 an der Universität Regensburg
- Schwerpunkt: Strafrecht in der modernen Gesellschaft
- Seminararbeit: Praxis der Strafverteidigung
- Studienarbeit: Unterlassungsdelikte
- Referendariat 2011 bis 2013 im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg
- Wahlstation in der ausschließlich strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei Prof. Dr. Bockemühl & Fischer
- Seit 2013 bis dato bayernweite Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz in Regensburg (in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Heider und Rechtsanwalt Thalhofer)
- 2013 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht
- Seit 2015 bis 2017 Lehrtätigkeit in der Rechtsausbildung (Berufsfachschule für Krankenpflege, Krankenhaus St. Barbara Schwandorf)
- Seit Anfang 2019 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Helmut Mörtl
- Seit 2020 Fachanwalt für Strafrecht
In Bürogemeinschaft mit
- Herrn Rechtsanwalt Helmut Mörtl (Fachanwalt für Strafrecht)
https://www.moertl-kanzlei.de
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltvereins (DAV) e.V.
http://www.anwaltverein.de - Anwaltsverein für den Landgerichtsbezirk Regensburg e.V.
http://www.anwaltverein-regensburg.de/ - Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
http://www.strafverteidiger-bayern.de/ - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
http://www.rak-nbg.de/de/
Honorar
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.
Im Rahmen der Tätigkeit als Strafverteidiger arbeite ich häufig mit Vergütungsvereinbarungen. Nach einem Erstberatungsgespräch, bei dem ich Ihnen eine erste Einschätzung geben werde, welche Verteidigungsstrategie in Betracht kommen kann, und mit welchem Kostenaufwand zu rechnen ist, können Sie sich entscheiden, ob ich für Sie als Strafverteidiger tätig werden soll. Dies alles geschieht unter dem Vorbehalt, dass die endgültige Erarbeitung einer auf Ihre Belange und persönliche Situation zugeschnittenen Verteidigungsstrategie, erst nach Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte erfolgen kann.
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen rechne ich meine Gebühren nach dem RVG ab. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gebühren des eigenen Anwalts zu erstatten. Zögern Sie also nicht, einen Rechtsanwalt auch bei vermeintlich einfachen Auffahrunfällen in Anspruch zu nehmen, noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt getreten sind.
Ansonsten kommt die eigene Rechtsschutzversicherung - sofern vorhanden - für meine Rechtsanwaltsgebühren, abzüglich einer eventuell mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung, auf.
In Bußgeldangelegenheiten („Blitzer“, Fahrverbot, usw.) rechne ich ebenfalls nach den gesetzlichen Gebühren ab. Auch hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen mein Honorar (ausschließlich Selbstbeteiligung und evtl. anfallender Fahrtkosten).
Gemäß § 34 Abs. 1 RVG bin ich ermächtigt, für die Erstberatung eine Gebühr in Höhe von bis zu 190,00 EUR zu veranschlagen. Insofern behalte ich mir vor, in besonderen Einzelfällen auch für ein Erstberatungsgespräch eine entsprechende Gebühr in Rechnung zu stellen. Sofern aus der Erstberatung eine Mandatserteilung folgt, wird das Beratungsgespräch jedoch in der Regel nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Sollten sie vor Vereinbarung eines Besprechungstermins genauere Informationen benötigen, so zögern Sie nicht, mich anzurufen. Ich erteile Ihnen gerne vorab eine telefonische Auskunft hinsichtlich des groben Kostenrahmens in Ihrer konkreten Angelegenheit.
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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Christian Reiser
Adolf-Schmetzer-Str. 8
93055 Regensburg
0941 28097960
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Kernbürozeiten
Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Kernbürozeiten sind nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich.
Falls es Ihnen nicht möglich ist mich in meiner Kanzlei zu besuchen, bin ich gerne bereit, Sie an einem von Ihnen gewünschten Ort zu treffen.