Strafverteidigung – Fachanwalt für Strafrecht

Es besteht ein grundsätzliches Ungleichgewicht zwischen den staatlichen Strafverfolgungsorganen und dem einzelnen Beschuldigten. Ich kämpfe als Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite, um Waffengleichheit zu schaffen.

Strafverteidigung bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen, in denen ein versierter Strafverteidiger für Ihre Interessen eintreten kann. In den verschiedenen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischen­verfahren, Hauptverfahren mit Hauptverhandlung oder ohne Verhandlung im Rahmen eines Strafbefehls), aber auch in der Rechts­mittelinstanz (Berufung, Revision) verteidige ich Sie in ganz Bayern als Strafverteidiger, mit einer auf Ihre speziellen Bedürfnisse und an Ihre konkrete Lebenssituation angepassten Verteidigungsstrategie, welche in einem gemeinsamen Gespräch erarbeitet wird.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht beachte ich immer die persönliche Situation des Mandanten und bewahre ihn so auch vor den einschneidenden Nebenfolgen von strafrechtlichen Verurteilungen (insbesondere bei Inhabern einer Fahrerlaubnis, Jägern, Beamten, Soldaten usw.).

Tätigkeitsfelder im Strafrecht

  • Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, usw.)
  • Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, usw.)
  • Jugendstrafrecht (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heran­wachsende)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe von Betäubungsmitteln, usw.)
  • Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornographie)
  • Untersuchungshaft, Haftbefehl
  • Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren („Blitzer“, Fahrverbot)
  • und vieles mehr

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen, welche erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt wird. Eine in die Tiefe gehende Auseinandersetzung mit der Materie des Strafrechts und des Strafprozessrechts, sowie ständige Fortbildungen sind deswegen für mich selbstverständliche Grundlage meiner Tätigkeit für Sie.

Verkehrs­recht

Verkehrsunfälle

Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung sowie der tatsächlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen. Ich nehme Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung auf und sorge dafür, dass Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen. Täglich ergehen neue Urteile im Verkehrsrecht und die Versicherer sind Ihnen weit voraus. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder von der gegnerischen Versicherung übervorteilt werden. Beauftragen Sie mich mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles, noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen.

Info: Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist die gegnerische Haftpflicht­versicherung dazu verpflichtet meine Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. In einem solchen Fall entstehen für Sie durch meine Tätigkeit also keine zusätzlichen Kosten. Nehmen Sie daher selbst bei einfach gelagerten Auffahrunfällen stets mit mir Kontakt auf.

Bußgeldverfahren

Sie wurden mit zu hoher Geschwindigkeit oder zu niedrigem Abstand "geblitzt" und haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldescheid erhalten? Kein Problem, ich verteidige auch in Bußgeldverfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Nehmen Sie schnellstmöglich mit mir Kontakt auf und machen Sie einstweilen keine Angaben.

Tipp: Sehr viele Rechtsschutzversicherungen beinhalten einen Verkehrsrechtsschutz, der Verkehrsunfälle und Bußgeldverfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr vollständig abdeckt. Das bedeutet, dass ich mich mit der Rechtsschutzversicherung auseinandersetze, die Frage der Deckung kläre und für Sie keine Kosten durch meine Mandatierung entstehen.

Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen 

Das Deliktsrecht kann als zivilrechtliche Kehrseite des Strafrechts bezeichnet werden. Was im Strafrecht für den Täter unter Strafandrohung gestellt ist, löst im Zivilrecht vielfach Schadensersatzansprüche oder auch Schmerzensgeldansprüche aus.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten.